Ausländer müssen ihren Antrag aus dem Ausland bei einem Konsulat der Republik Türkei in ihrem Heimatland oder dem Land ihres ständigen Wohnsitzes einreichen . Dem Antrag sind ein Arbeitsvertrag, ein Entsendungsschreiben oder ein Dokument zur Begründung einer Unternehmenspartnerschaft beizufügen. Innerhalb von zehn Werktagen nach Antragstellung des Bewerbers beim Konsulat muss der Arbeitgeber in der Türkei einen Online-Antrag stellen und die erforderlichen Informationen und Unterlagen persönlich oder per Post an das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales übermitteln. Die Bearbeitung von im Ausland gestellten Arbeitserlaubnisanträgen erfolgt elektronisch durch die Konsulate der Republik Türkei und das Ministerium.

Ausländer, deren Anträge vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales genehmigt wurden, müssen innerhalb von maximal 180 Tagen nach Erhalt ihres Arbeitsvisums in die Türkei einreisen. Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens sechs Monate gültig ist, oder deren Arbeitgeber können in der Türkei einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen . Ausgenommen hiervon sind Aufenthaltserlaubnisse, die für den Schulbesuch in der Türkei ausgestellt wurden. Diese Ausländer sind von der Antragstellung bei den türkischen Konsulaten befreit. Innerhalb von sechs Werktagen nach Einreichung des Online-Antrags müssen die erforderlichen Unterlagen persönlich oder per Post beim Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingereicht werden.
Das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales bearbeitet Anträge auf Arbeitserlaubnisse gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und Behörden. Bei vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen dauert die Bearbeitung ordnungsgemäß eingereichter Anträge maximal 30 Tage. Fehlen Unterlagen, wird der Antragsteller kontaktiert und zur Nachreichung aufgefordert. In diesem Fall beginnt die 30-Tage-Frist mit dem Eingang der fehlenden Unterlagen beim Ministerium. Bei Anträgen, die außerhalb der Türkei gestellt werden, informiert das Ministerium das zuständige türkische Konsulat (über das Außenministerium) über die Entscheidung. Bei Anträgen aus der Türkei benachrichtigt das Ministerium den Ausländer oder dessen Arbeitgeber. Ausländer, denen von einem Konsulat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wurde und die in die Türkei einreisen, sind verpflichtet, sich innerhalb von 20 Werktagen nach ihrer Ankunft im türkischen Adressregister anzumelden.
Bildung, Haushaltsdienste, Gesundheitsdienste, Tourismus, Luftfahrt, Unterhaltung und andere Sektoren sowie ausländische Direktinvestitionen, spezielle ausländische Direktinvestitionen, professionelle Dienstleistungen und Verbindungsbüros verfügen alle über unterschiedliche Methoden und Grundsätze für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an suchende Ausländer Beschäftigung in der Türkei. Im Folgenden werden die Verfahren und Konzepte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Direktinvestitionen erläutert.
Wenn Sie nicht mit den rechtlichen Verfahren vertraut sind, die Sie durchlaufen müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, sollten Sie wissen, dass dies völlig in Ordnung ist. Wir sind hier, um Ihnen während Ihrer Reise zu helfen. Erfahren Sie mehr über die Dokumente, die Sie für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei benötigen. Um mehr über die Arbeitserlaubnis zu erfahren, besuchen Sie bitte istanbul.com.