Eine Bewerbung für eine Arbeitserlaubnis in der Türkei kann sowohl in der Türkei als auch im Ausland eingereicht werden.

Ausländer müssen einen Antrag bei einem Konsulat der Republik Türkei in dem Land stellen, in dem sie Staatsbürger sind oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben einen Antrag stellen vom Ausland. Der Bewerbung ist ein Arbeitsvertrag, ein Auftragsschreiben oder eine Urkunde über die Gründung einer Unternehmenspartnerschaft beizufügen. Innerhalb von zehn Werktagen nach Antragstellung des Bewerbers bei einem Konsulat muss der Arbeitgeber in der Türkei einen Online-Antrag einreichen und die erforderlichen Informationen und Unterlagen entweder persönlich oder per Post beim Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste einreichen. Die Prozesse für im Ausland eingereichte Arbeitserlaubnisanträge werden von den Konsulaten der Republik Türkei und dem Ministerium elektronisch abgewickelt.

Ausländer, deren Anträge vom Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste genehmigt wurden, müssen innerhalb von maximal 180 Tagen nach Erhalt ihres Arbeitsvisums in die Türkei einreisen. Antragsberechtigt sind Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten oder deren Arbeitgeber Anträge auf Arbeitserlaubnis in der Türkei, mit Ausnahme von Aufenthaltsgenehmigungen, die für die Ausbildung in der Türkei ausgestellt werden. Solche Ausländer sind von der Antragstellung bei den Konsulaten der Republik Türkei befreit. Innerhalb von sechs Werktagen nach Einreichung des Online-Antrags müssen die wesentlichen Unterlagen persönlich oder per Post beim Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste eingereicht werden.

Das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste führt bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Behörden die Antragsverfahren für eine Arbeitserlaubnis durch. Das Ministerium schließt die Verfahren für ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf Arbeitserlaubnis innerhalb von maximal dreißig Tagen ab, wenn alle relevanten Dokumente vollständig vorgelegt werden. Stellt das Ministerium fest, dass erforderliche Unterlagen fehlen, wird der Antragsteller kontaktiert und aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. In solchen Fällen beginnt die Frist von dreißig Tagen mit dem Tag, an dem das Ministerium die fehlenden Unterlagen erhält. Bei Anträgen, die außerhalb der Türkei eingereicht werden, informiert das Ministerium das zuständige Konsulat der Republik Türkei (über das Außenministerium) über die positive oder negative Entscheidung über den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Bei in der Türkei gestellten Anträgen benachrichtigt das Ministerium den Ausländer bzw. den Arbeitgeber. Ausländer, die von Konsulaten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten und in das Land einreisen, sind verpflichtet, sich beim Konsulat zu registrieren Adressregistersystem der Türkei innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach ihrer Ankunft.

Bildung, Haushaltsdienste, Gesundheitsdienste, Tourismus, Luftfahrt, Unterhaltung und andere Sektoren sowie ausländische Direktinvestitionen, spezielle ausländische Direktinvestitionen, professionelle Dienstleistungen und Verbindungsbüros verfügen alle über unterschiedliche Methoden und Grundsätze für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an suchende Ausländer Beschäftigung in der Türkei. Im Folgenden werden die Verfahren und Konzepte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Direktinvestitionen erläutert.​

Wenn Sie nicht mit den rechtlichen Verfahren vertraut sind, die Sie durchlaufen müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, sollten Sie wissen, dass dies völlig in Ordnung ist. Wir sind hier, um Ihnen während Ihrer Reise zu helfen. Erfahren Sie mehr über die Dokumente, die Sie für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei benötigen. Um mehr über die Arbeitserlaubnis zu erfahren, besuchen Sie bitte istanbul.com.

Oft gestellte Frage

Welche Unterlagen benötigen Ausländer, um über Grenztore in die Türkei einzureisen und diese zu verlassen?
- Nach einer Dokumentenprüfung können Ausländer mit einem gültigen Reisepass oder Reisedokument über Grenztore in die Türkei ein- oder ausreisen. Ab dem 1. Januar 2017 können jedoch Personen, die keinen für mehr als 100 Länder gültigen Reisepass oder Reisedokument besitzen, ein Visum mit einer Mindestgültigkeit von XNUMX Tagen über das Ablaufdatum des Visums hinaus erwerben. Eine Befreiung von der Visumpflicht oder eine Aufenthaltserlaubnis garantiert keine Einreise in das Land.
Welche Passagiere gelten als unzulässig?
-Gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6458 ist unzulässigen Passagieren die Einreise in die Türkei nicht gestattet.
Muss ich für die Einreise in die Türkei ein Visum beantragen?
-Ausländer, die bis zu neunzig Tage in der Türkei bleiben möchten, müssen ein Visum von den Konsulaten in den Ländern erhalten, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in denen sie rechtmäßig leben, sofern nicht die Bedingungen der Visumbefreiung vorbehalten sind.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags und wie lange im Voraus sollte der Antrag eingereicht werden?
-Anträge, die bei Konsulaten eingereicht werden, werden innerhalb von neunzig Tagen nach Eingang bearbeitet. 24 Stunden nach der Beantragung werden E-Visa an die E-Mail-Adresse des Ausländers ausgestellt. Da es bei der Visumerteilung zu Verzögerungen kommen kann, sollte ein Visumantrag mindestens XNUMX Tage vor dem gewünschten Reisedatum eingereicht werden.
In welchen Situationen wird das Visum widerrufen?
-Die ausstellenden Behörden oder Gouvernements können ein Visum annullieren, wenn: a) festgestellt wird, dass das Visum gefälscht ist; b) das Visum gelöscht, gestrichen oder geändert wurde; c) dem Visuminhaber wird die Einreise in die Türkei verwehrt; d) der dringende Verdacht besteht, dass der Ausländer eine Straftat begehen könnte; e) der Reisepass oder das Reisedokument ist falsch oder abgelaufen; f) das Visum oder die Befreiung von der Visumpflicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet wird.