Startgenehmigungen
Ausländische Unternehmer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten, müssen zunächst eine Reihe von Standards erfüllen, bevor sie mit der Arbeit beginnen können. Die folgenden Schritte sind vorgesehen: Entscheidung über die Art des Unternehmens, das sie gründen möchten, und Ausfüllen und Beglaubigen der entsprechenden Dokumente gemäß dem Companies Act; Erstellen Sie ein Bankkonto für das Unternehmen und hinterlegen Sie das erforderliche Stammkapital; ernennen Sie gemäß der Gesetzgebung die Direktoren oder die Geschäftsführung des Unternehmens; die Gründungsunterlagen zusammen mit den Identitäten der Aktionäre und der Geschäftsführung an das Handelsregister senden; Besorgen Sie sich Steuer- und Umsatzsteuernummern sowie die Sozialversicherungsanmeldung beim Finanzamt.